Die Briefe des Berliner Hauskreisleiters | |||
Zur Orientierung noch einmal die zwei Meldungen auf cleansed.de: | |||
22.3.2006 Berliner Hauskreisleiter trampelt auf Ehemaligem herum In Berlin werden wir zur Zeit in einem grösseren Freundes- und Bekanntenkreis Zeuge davon, wie ein stellv. Hauskreisleiter einem ehemaligen HK-Besucher und Wohnungsmieter seines Wohnhauses in roher Art und Weise zusetzt. Der Leiter versucht dabei ein Mietproblem unter Zuhilfenahme von Druckmitteln, die eindeutig geistlich-religiösen Missbrauch darstellen, zu lösen. Er kriminalisiert den Ehemaligen, erscheint mit befangenen Zeugen und klagt in sehr verletzender Weise an. Dabei zielt er auf persönlichste - themenfremde - Dinge ab, über die er - in gottähnlicher Weise - Bescheid zu wissen vorgibt. Als Freunde haben wir uns nun dem Angegriffenen zur Seite gestellt und Briefe an den Leiter geschrieben. In seinen neueren Briefen erteilt der Leiter nun Befehle, was wir bis wann zu tun hätten (...). Sogar ein Nichtchrist hat einen Brief an diesen Mann geschrieben, in dem er ihm erklärt, dass Kirchenaustritte auf solche Verhaltensweisen von Christen zurückgehen. Je nach Weiterentwicklung erscheinen hier bald weitere Informationen - ggfs. mit Namen. | |||
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14.5.2006 "Berliner Hauskreisleiter" - Fortsetzung Der stellv. Hauskreisleiter und Wohnungsverwalter Herr S. hat ohne Wissen und Zustimmung seiner Gemeinde "Gemeinde auf dem Weg" (GadW) deren Hauskreis in Berlin-Neukölln zeitweise geleitet. Der als Pastor designierte David Sanders aus der GadW schrieb uns auf Nachfrage, dass Herr S. kein Leiter der GadW ist und dies auch nicht in der Vergangenheit war. Dass Herr S. aber diesen GadW-Hauskreis mehrmals geleitet hat, ist durch Zeugen bestätigt. So musste bei den Besuchern zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass Herr S. von der GadW dazu autorisiert ist. Auch hatte sich Herr S. gegenüber dem attackierten Wohnungsmieter mit seinen Leiterschaftsaufgaben gebrüstet. Inzwischen habe ich Herrn Sanders diese Umstände mitgeteilt und erwarte noch eine Antwort. Herr Sanders schrieb ferner, dass er Herrn S. geraten hatte, die Situation mit dem Mieter sachlich zu klären. Diesen Rat hatte Herr S. - wie gemeldet - nicht befolgt. Inzwischen hat Herr S. gegen den attackierten Wohnungsmieter Räumungsklage eingereicht. Dies allein steht im natürlich zu. Trotz der Bitte um Trennung von Miet- und Privatangelegenheiten, schreibt Herr S. allerdings weiterhin auf Geschäftspapier Briefe mit vermischtem Inhalt an den von ihm attackierten Wohnungsmieter. Herr S. gab auch bekannt, dass er gemeinsam mit anderen Hausbewohnern betreff des attackierten Wohnungsmieter gebetet habe, dass dieser doch einsehe, dass es richtig ist, ihren Vorstellungen zu folgen. (Diese Art des Gebets ist absolut unzulässig, weil Gott hier zum Instrument des eigenen Willens gemacht wird, indem Ihm die Manipulationswünsche gegen die Zielperson anbefohlen werden.) Wir haben Herrn S. bereits mitgeteilt, dass wir dies und andere Indiskretionen über die von ihm attackierte Person als "charismatische Hexerei" betrachten. (Hexerei und Zauberei sind ja Begriffe, welche in der Bibel für Manipulation und Einschüchtung verwendet werde.) Sowohl ein christlicher Therapeut als auch Mitarbeiter eines unabhängigen christlichen Seelsorgedienstes haben diese Einschätzung bestätigt. Da Herr S. alle diese Dinge als Leiter gegenüber dem attackierten Wohnunsmieter und ehemaligen Hauskreisbesucher formuliert und sich auf Leiterschaftsprinzipien berufen hat, ist sein Vorgehen als geistlicher Missbrauch anzusehen. Nach jetzigen Stand haben wir es bei Herrn S. mit einem Mann zu tun, der Leitungsautorität eigenmächtig an sich gerissen hat. Herr S. hat bis heute nicht glaubhaft gemacht, dass ihm irgendetwas von seinen Attacken leid tut. Er hat keine Einsicht gezeigt, und hat sich nicht entschuldigt. Und das, obwohl der attackierte Wohnungsmieter ihn darum gebeten hat, und wir einige Zeit danach auch als Zeugen diese Bitte bekräftigt haben (Mt 18). Weitere Informationen folgen und eventuell drucken wir hier auch seinen ersten Attackenbrief ab. Gücklicherweise haben wir ja in diesem Fall alles in Schriftform vorliegen. | |||
Ab hier folgen die Briefe des Vermieters und Reaktionen von verschiedenen Seiten. Einige Namen wurden geändert. Am rechten Rand haben wir Platz für erläuternde Hinweise gelassen. Schreiben Sie uns gern Ihre Fragen und Kommentare! Die Beteiligten: Johannes L. ist der Mieter, auch Herr L. | |||
Sehr geehrter Herr L, bei dem Treffen hier im Büro am 17.01. wurde Ihnen vor Zeugen ein gütliches Angebot zur Lösung Ihres Wohnungsdilemmas unterbreitet, das Sie dann erst am 2.2. ablehnten. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt fordere ich Sie nunmehr erneut und zum letzten Mal auf, die Wohnung sofort zu räumen und mir die Schlüssel herauszugeben. Dazu setze ich Ihnen eine allerletzte Frist bis zum 2. 3. 06. 12 Uhr. Um 14 Uhr an diesem Tag werde ich die gerichtliche Räumung Ihrer Wohnung auf Die von Ihnen am 2.2. gemachten Äußerungen hinsichtlich charismatischer Ihre derzeitige Wohnung war lange zu einem Preis von umgerechnet 4.35 ver- Mit freundlichen Grüßen | Brieftext des Vermieters vom 7.2.2006 Herr L. ist Johannes | ||
Räumungsaufforderung Lieber S, erst einmal herzlichen Dank für Deinen Brief vom 07.02.2006. Du gestattest mir sicherlich, weiterhin in der „Du-Form“ zu verbleiben, denn wir kennen uns nun ja schon so lange und so gut und deshalb erscheint mir Dein neuerdings verwendetes „Sie“ einfach nur albern. In wieweit Du weiter von Deiner Absicht einer Räumungsklage Gebrauch machen möchtest, überlasse ich Dir. Notwendig und hinreichend begründet ist ein solches Verfahren aus meiner Sicht allerdings überhaupt nicht, zumal schon Paulus im Brief an die Korinther darauf hinweist, wie unsinnig es ist, wenn Christen gegeneinander weltliche Gerichte bemühen. In diesem Zusammenhang bleibt mir nur festzustellen, dass Dein Wohnungsdilemma dadurch entstanden ist, dass Du mir für die Zeit der beabsichtigten Umbau- und Renovierungsmaßnahmen keine Ersatzwohnung/Unterkunft zur Verfügung stellen wolltest, so wie es mir als Mieter allerdings auch rechtlich zusteht. Die von mir angeregten, dringend in der Wohnung ..., durchzuführenden Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sind schon alleine für das Erreichen eines halbwegs normalen und anständigen Wohnungszustandes durchzuführen. Du wirst gar nicht untervorteilt durch die Miete, die das Arbeitsamt an Dich zahlt. Im Vergleich mit anderen Wohnungen ist die Miete sogar recht hoch angesetzt, insbesondere, wenn man den desolaten Allgemeinzustand der Wohnung, des Treppenhauses und des Treppeneinganges zusammengenommen betrachtet. Jedenfalls freue ich mich darüber, dass Du eine Möglichkeit siehst, mir die Zahlung der möglicherweise bald anstehenden Kaution für die neue Wohnung zu übernehmen. Ich werde dann gegebenenfalls auf Dein Angebot zurückkommen. Um meinen Auszug so schnell wie möglich durchführen zu können, bitte ich Dich hiermit mir schnellstmöglich eine Mietschuldenfreiheitserklärung in der Schriftform auszustellen, da diese in der Regel von Vermietern verlangt wird. Diese sollte in jedem Fall amtlich beglaubigt sein. Welchen Freundschaftsvertrag meinst Du denn? Ich habe mit Dir keinen solchen Vertrag abgeschlossen weder tatsächlich noch irgendwie immateriell. Ich bitte um umgehende Neuausstellung Deines letzten Räumungsschreibens vom 7.2.2006. Das Dokument soll frei von persönlichen Dingen sein, sonst kann ich es nirgends vorlegen. Mit freundlichen Grüssen (Johannes L) | Herr Johannes L an Herrn S. am 12.2.2006 | ||
Ihr Brief an Johannes L. vom 7.2.2006
ich möchte einige Dinge zu diesem Brief sagen: Herrn L´s Hinweis auf charismatische Hexerei weisen Sie als absurd zurück. Doch allein aus Ihrem Brief geht hervor, dass es so ist. Sie schreiben: Das erste ist eine Vermutung, nicht mehr. Mit dem zweiten Zitat wollen Sie sich offenbar zum Wohltäter machen. Sie waren und sind es nicht gegenüber Johannes L. Die Wohnung ist ein Loch, und die Miete war mehr als ausreichend. Von einem Mietverhältnis profitieren beide Seiten. Wenn Herr L mitunter nicht zahlen konnte, dann liegt das im normalen Bereich von Mietverhältnissen. Damit wird er nicht im christlichen Sinne schuldig an einem Bruder. Er ist Ihnen nicht zur Dankbarkeit verpflichtet. » ...und Sie bekommen erstaunlicherweise auch im Augenblick trotz Wohnungsschwemme und Hartz IV keine.« Hier wird die charismatische Hexerei (Manipulation, Einschüchterung, Machtmissbrauch u.a.) sehr deutlich. Damit gehen Sie weit über das hinaus, was Sie als Vermieter anzusprechen haben. »Die Gründe liegen klar in , was ich nur als falsche Erwartungen und stets schwankende extreme Haltungen beschreiben kann,...« Das ist eine klare Grenzüberschreitung. Sie machen sich hier zu einem Richter und wollen gottgleich alles wissen, was in Herrn L´s Leben zusammenspielt. »wobei der augenblickliche Leben/Wohnungsstandard ja bloß nicht an die eigene derzeitige Versorgung gekoppelt werden darf« Wie gut, dass Sie das nicht vorzugeben haben. Das klingt sehr selbstüberzeugt und sehr selbstgerecht. »Die Folgen dieser Misere zeigen sich in mehr Schulden und mehr Vereinsamung.« Wenn Herr L das annehmen würde, dann wäre er wirklich in Ihrer Hand. Das ist Anklage und extrem anmaßend. Sie spielen Gott. »Die Lösung ist nicht mehr Information (wie Mieterverein) sondern Transformation (wie LV)« Herr L hat das gute Recht, sich zu informieren. Das sprechen Sie ihm hier ab. Er soll sich wohl lieber Ihren Maximen ausliefern und auf Sie hören? Nach Ihrer Meinung braucht er Transformation? Wenn so, dann brauchen Sie sie auch. Sie haben Menschen gegen Herrn L negativ eingenommen. Dass Sie Zeugen aus Ihren anderen Mietern wählten, ist übrigens echt übel. Ist Ihnen nicht klar, dass diese nicht unbefangen sein können, da sie selbst mit Ihnen in Vertragsverhältnissen stehen? Hier haben Sie wahrhaft in das Leben von Johannes L hineingehext, um bei dem Terminus zu bleiben. Wenn Sie ferner irgendwo (z.B. in Hauskreisen), Ihren Konflikt mit Herrn L zur Sprache gebracht haben, u/o zum Gebetswunsch gemacht haben - ja selbst wenn es ohne Namensnennung war, aber den Teilnehmern leicht klarwerden musste, um wen es sich handelt - dann haben Sie manipuliert und verleumdet und Johannes L Schaden zugefügt. Wir haben Ihren Brief im Freundeskreis besprochen, und kommen in der Analyse auf die gleichen Einsichten. Auch darf ich Ihnen mitteilen, dass bereits ein weithin anerkannter christlicher Dienst den Brief als charismatische Hexerei bestätigt hat. Mit freundlichem Gruss Jörg H. | Jörgs Brief an den Vermieter vom 15.2.2006 | ||
Lieber Johannes, in Deinem Brief stehen wieder eine Reihe von Unwahrheiten, die nicht weiter geduldet und verbreitet werden dürfen: 1. Einen Anspruch auf eine Ersatzwohnung hattst Du nicht. Die Arbeiten in der Ankündigung des RA XXX vom 29.4.05 bedurften dieser nicht, sonst hätte er sie erwähnt. Trotzdem wurde Dir eine solche in der Runde vom 17.01.06 angeboten, allerdings nicht als Teil des alten Vertrages - daher auch da kein Anspruch! Hier übst Du wieder Dein so kuscheliges Lebensprogramm des Opfers und der Schuldzuweisung an andere. Nicht so, s.u. 2. Du hast auch keinen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitserklärung: 3. Deine Ausführungen zur Miethöhe sind haltlos und lächerlich: Die Untergrenze bei einer völlig miserablen Wohnung mit herunterfallendem Putz, verwahrlosten Aufgängen im dunkelsten Hinterhaus, usw., Kategorie 4. Das Gericht muss anscheinend deswegen eingeschaltet werden, da Du nach meinen Erfahrungen keine Unterordnung kennst, weder unter Gesetz (s.o.) oder das Wort ( die Autorität und Ihre Ordnung achten, d.h. insbesondere Verträge und Unterschriften), noch unter irgendwelche geistlichen Leiter. Es erscheint mir, dass du in Verblendung lebst mit dem permanenten Gedanken und Angst, Opfer zu sein, und andere dauernd auch zu Opfern machen zu müssen, wobei Christus allein das Opfer ist!! So könnte man Deine letzten Jahre und die ständigen Schuldzuweisungen an andere, den Mangel an Dankbarkeit, Habgier, Überschwenglichkeit in der Bewirtung bei Hartz IV (um andere zu verpflichten), regelrechtes Ausnutzen von anderen usw. erklären. 5. Die Wahrheit und das Bekennen davon macht frei! Sie nicht anzuerkennen ist Sklaverei. Warum hattest Du nicht nach Mahnung wegen der nicht gezahlten Kaution vor der Kündigung einfach mitgeteilt, dass es Dir leid tut, Deinen Vertrag immer wieder nicht erfüllt zu haben und Du wolltest eine neue Chance. Das wäre der Christus in Dir gewesen, wenn es denn so wäre. Die wiederholten Vertragsverletzungen, die dahinterstehenden Haltungen und der resultierende Vertrauensbruch ist, was hier zerstört hat. Das ist Dein Werk! Sollte ich Dir Unrecht getan haben, verzeih mir bitte, aber so stellt sich mir das dar- bei ernüchternder Betrachtung. Mit freundlichen Grüßen | Brieftext des Vermieters vom 15.2.2006 Johannes ist Herr L. | ||
Sehr geehrter Herr S,
Ihnen ist ja aus persönlichen Gesprächen mit Herrn L hinreichend bekannt, welches Leid diesem Menschen in seiner Kindheit durch wiederholten ...Missbrauch in einer Heftigkeit, die seinesgleichen sucht, angefügt wurde. Insofern gehe ich auch davon aus, dass Sie sich, da Sie sich als "spiritueller Leiter" verstehen, mit den Auswirkungen derart belastender Erlebnisse gut genug auskennen. Umso mehr überraschen mich Ihre absonderlichen und fragwürdigen Verhaltensweisen gegen Herrn L. Mir erscheint, als ob Sie Ihr Vorgehen, das ich nur als grenzüberschreitende Anzüglichkeit bezeichnen kann, mit süffisantem Lächeln und pervers-diabolischer Freude betreiben. Es zielt darauf ab, einen Menschen zu quälen und zu demütigen, ihn als unfähigen Nichtsnutz darzustellen, während Sie sich selber im maßlosen Vergleich mit Jesus Christus erhöhen, ja sogar einem göttlichen Wesen gleichsetzen, das sich für befugt hält, andere Menschen erziehen zu müssen Ich glaube, Sie haben völlig den Boden unter den Füßen verloren. Beispielsweise sprechen Sie von einer "schönen, hellen Wohnung mit Sonnenbalkon", die Sie angeblich stark unterm Preis an Herrn L vermieten. Da ich die Wohnung besichtigt und in ihrem jetzigen Zustand fotografisch festgehalten habe (incl. dem Treppenhaus, indem wohl noch der originale Erstanstrich vorhanden ist), verstehe ich die von Ihnen verwendeten Attribute zur Wohnungsbeschreibung nicht. Die von Ihnen vermietete Wohnung ist nichts weiter als ein asoziales, gerade noch bewohnbares "Loch", eine Bruchbude, für das ich keinen einzige € bezahlen würde. Da meine Familie selber jahrelang Vermieter von Wohnungen in Kiel war, erlaube ich mir, diese Materie einigermaßen einschätzen zu können. Die Wohnung, die von Ihnen an Herrn L vermietet wird, ist schlichtweg in einem ekelhaften, erbärmlichen Zustand. Ich möchte Ihnen vorschlagen, diese Wohnung doch selber zu beziehen, wenn Sie der Meinung sind, sie sei so überaus behaglich und appetitlich. Da Sie ja sehr darauf erpicht sind, eine Mieterhöhung, möglichst auf Kosten des Staates durchzuführen, indem Sie ALG II-Empfänger ausnehmen, können Sie ganz gewiss Sein, dass ich die zuständigen Behörden in Berlin unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Hintergründe informieren und auch meinen Kommentar dazu abgeben werde. Denn Ihre Absichten, die Sie eindeutig in Ihrem Briefwechsel mit Herrn L schriftlich dokumentieren, halte ich moralisch für unlauter. Sie meinen sich das Recht herausnehmen zu dürfen, unseren Sozialstaat auszunehmen wie eine Weihnachtsgans? Diese Ansicht vertrete ich allerdings nicht, da ein Sozialstaat Verantwortung bei jedem seiner Bürger voraussetzt. Dieses Gefühl der Verantwortung kennen Sie anscheinend überhaupt nicht. Aus welchem Grund werfen Sie Herrn L denn eigentlich vor, er habe Sie unterbezahlt? Sie selbst haben schließlich den Mietvertrag ausgefertigt und unterschrieben. Sie haben die Miete festgesetzt. Darüber hinaus sind im Mietvertrag Regelungen zu Lasten des Mieters getroffen worden, die üblicherweise vom Vermieter zu leisten sind. Wenn sich also jemand schamlos beköstigt, zumal an einem Mieter, der eben nicht über große finanzielle Möglichkeiten verfügt, dann sind Sie es. Ihre Verkehrung von Tatsachen, Ihr maßloses Selbstmitleid und zwar als Nutznießer, zeigen nicht nur an dieser Stelle die ganze Absurdität Ihrer Gedankenwelt. Ich gehe an dieser Stelle nicht weiter auf Ihre Verpflichtungen als Vermieter ein, die Ihnen entstehen, wenn Sie eine vermietete Wohnung renovieren lassen wollen, da Ihnen die rechtlichen Regelungen bekannt sein dürften, z.B. entweder Ersatzwohnung für den Zeitraum der Renovierungsarbeiten oder z.B. 100% Mieterlass. Im Falle mangelndem Vorliegens zumutbarer Ausweichmöglichkeiten für den Mieter, halte ich die Verfügung einer Ersatzwohnung allein rechtlich für einklagbar. Sehr geehrter Herr S., ich habe leider immer wieder feststellen müssen, das sich Menschen Ihres Kalibers in der christlichen Szene emporarbeiten, zu Ansehen gelange und darüber hinaus bedauerlicher Weise auch noch etablieren. Schade, dass durch solche Charaktere das ursprüngliche Anliegen der "Christlichen Idee" verloren geht. Aber immerhin quittieren die eigentlichen Christen diese Entwicklung mit Kirchenaustritten, wenn nicht sogar Abkehr vom "Christentum" - und das aus guten Gründen und völlig zu Recht. Sie sind geradezu beispielhaft ein Verursacher für diese Entwicklung. Wenn Sie sich selber als „christlicher“ Leiter und Autorität wahrnehmen, sollten Sie auch die Befähigung dazu aufweisen, nicht nur einen selbsternannten Titel. Ihr Briefwechsel an Herrn L, zeichnet Sie allerdings nicht als Leiter, hingegen als menschlich unfähig aus. Sie haben den Sinn des Erscheinens Jesu Christi nicht begriffen. Sie halten sich für befähigt, andere Menschen beurteilen zu können, sind es aber nicht. Sie treffen laienhaft Analysen, in denen Sie Ihre eigenen peinlichen Charakteranteile auf Menschen wie Herrn L projizieren, in dem Sie ihm einen „Mangel an Dankbarkeit, Habgier und Überschwänglichkeit“ unterstellen. Sie erweisen sich in Ihren Schreiben selber nicht als dankbar sondern dem Geld geradezu versessen. Habgierig, in Ihre eigene Überschwänglichkeit vernarrt und geprägt von haltloser Selbstüberschätzung beweisen Sie, dass Sie andere Menschen, insbesondere Herrn L, wirklich nicht einschätzen können. Denn könnten Sie es, wären Sie für das Geschenk seiner Bekanntschaft dankbar und könnten die ganze Fülle spiritueller Begabung bei Herrn L für sich selbst in Anspruch nehmen, um Wohlergehen zu erfahren. Aber so gelingt es Ihnen nur, eine einzigartige Möglichkeit ungenutzt zu vergeben. Ihre unfassbare Arroganz steht Ihnen dabei selbst im Wege und daher empfinde ich nur Mitleid mit Ihnen. Herr L ist in unserer Mitte ein sehr gern gesehener Mann, der große Achtung und Respekt erlebt. Er verdient sie auf Grund seiner außergewöhnlichen, ja fast übermenschlichen Güte. Seine Befähigung, sich in andere Menschen hinein fühlen zu können, um heilende Worte und Gesten an genau den richtigen Stellen treffend zu finden, machen seine Einzigartigkeit aus. Herr L ist trotz seiner fürchterlichen Misshandlungen im frühen Alter ein außergewöhnlich begabtes, spirituelles Medium, dem seine tiefe christliche Nächstenliebe und Verankerung in echtem Glauben ohne jeden Zweifel abgenommen wird. Ich persönlich habe einen Menschen mit einer derartigen Befähigung in dieser Form bisher noch nicht kennen gelernt. Das ist der Unterschied zu Ihnen, darin unterscheiden Sie sich. Mit freundlichem Gruß (B) | Brief von B, eines Freundes von Johannes L an den Vermieter Herrn S vom 20.2.2006 | ||
Ihr Brief an Johannes L vom 15.2.2006
einige Bemerkungen zu Ihrem Brief: Sie schreiben: Erstaunlich, wie weit Sie sich in die Privatsphäre von Herrn L vorzudringen wagen. Das klingt nach Rache. Sie verallgemeinern und erweitern die zwischen Ihnen und Herrn L bestehenden Konflikte in ungebührlicher Weise. »Du hast unterbezahlt!« »Unterbezahlung« oder »Subventionierung« kann nur gegeben sein, wenn das auch irgendwo vertraglich festgehalten ist. Soll das Ihre vermeintliche Wohltäterschaft hervorheben? Diese Phrasen haben sachlich gesehen nicht den geringsten Bezug zur Sache. »Du nach meinen Erfahrungen keine Unterordnung kennst, weder unter das Gesetz oder das Wort( die Autorität und Ihre Ordnung achten, d. h. insbesondere Verträge und Unterschriften), ... Hier kriminalisieren Sie Herrn L. Mietsachen fallen ja wohl unter das Zivilrecht und nicht unter das Strafrecht. Das ist eine heftige Anklage, die Sie auch noch pauschal formulieren. Soll das heißen, dass Herr L ein Verbrecher ist? »Du nach meinen Erfahrungen keine Unterordnung kennst ... noch unter irgendwelche geistlichen Leiter.« Da Sie offenbar mit diesem Satz einen bekannten Kontext voraussetzen, bleibt als »Leiter« nur Ihre Person hier in Betracht zu ziehen. Sie waren ja Hauskreisleiter in einem Hauskreis, den Herr L eine Zeit besucht hat. Folgendes ist festzuhalten: »Es erscheint mir, dass du in Verblendung lebst mit dem permanenten Gedanken und Angst, Opfer zu sein, und andere dauernd auch zu Opfern machen zu müssen, wobei Christus allein das Opfer ist!!« Dieser Satz ist wieder geistlicher Missbrauch. Wer von uns kann in den anderen hineinschauen? Sie maßen sich das an - wieder wie ein Richter und verallgemeinernd, indem sie andere, die Sie nicht nennen! ins Spiel bringen. Sie können als Mensch nicht wie ein Gott reden, wobei nicht einmal Gott so reden würde, denn Er klagt seine Kinder nicht an. Ferner ist der ganze Opfersatz sachlich falsch. Erstens ist es nur eine Behauptung und ungebührliche Bewertung eines Laien, Herrn L diese Opferverhalten zuzuschreiben. Es fehlt jegliche Begründung. Zweitens können Menschen durchaus Opfer anderer Menschen und Umstände werden. Drittens ist das Opfer Jesu ein freiwilliges Opfer zur Sühnung der Sünden aller Menschen, wirksam für die, die es annehmen. Lassen Sie Gott lieber ganz aus der Angelegenheit, denn hier liegt die Vermutung nahe, Sie wollten Jesus für Sich und gegen Herrn L eingestellt wissen. »So könnte man Deine letzten Jahre und die ständigen Schuldzuweisungen an andere, den Mangel an Dankbarkeit, Habgier, Überschwänglichkeit in der Bewirtung bei Hartz IV (um andere zu verpflichten), regelrechtes Ausnutzen von anderen usw. erklären.« Hier überfahren Sie den Menschen Johannes L mit einer Reihe von Schuldzuweisungen und anklangenden Attributen - ohne irgendwie zu belegen. Es bleiben wieder leere Behauptungen. Interessant - wenn auch scheußlich - ist der Punkt »Überschwänglichkeit in der Bewirtung bei Hartz IV« . Sie waren selbst Nutznießer, wenn Herr L gastfreundlich war. Sie zeigen, dass Sie Kontrolle und Spionage ins Leben von Herrn L ausüben, und Ihm vorschreiben wollen, wie er seine finanziellen Mittel einzusetzen hat. Ich bin mit Herrn L im dritten Jahr befreundet und habe seine Großzügigkeit nie als verpflichtend oder bindend erlebt. Er gibt frei und gerne, und zwar von dem wenigen, dass er hat. Dagegen mag Ihre Behauptung wohl auf Sie selbst zutreffen: Sie bestimmen sich zum Wohltäter und wollen, dass alle es sehen und anerkennen. Das erinnert an die Pharisäer, die ihre guten Werke laut ausrufen ließen. »Seitdem ich diese Zusammenhänge erkannt habe, setze ich Dir Grenzen und habe deswegen auch gekündigt!« Dieser Satz zeigt, dass Sie eine Zuständigkeit zu haben glauben, die sie berechtigt, Herrn L zu erziehen. Das unterstreicht und belegt den Gedanken des geistlichen Missbrauchs. Siehe oben. »Ansonsten wäre es möglich, dass Du noch einmal 5 Jahre hier bist!« Insgesamt liegt der Verdacht nahe, dass Sie es Herrn L eigentlich unmöglich machen wollen, bei Ihnen auszuziehen. Sondern Sie wollen offenbar einen finalen Sieg über ihn - Ihre ganze Ausdrucks- und Vorgehensweise hat etwas Vernichtendes in sich - um ihn dann weiterhin in Ihrem Einflussbereich zu haben und ihn zu einem Menschen zu machen nach Ihrem Vorbild, d. h. zu einem Selbstanbeter. Anscheinend fühlen Sie sich wohl in der Rolle einer vermeintlich höher gestellten Person, die aus Großzügigkeit und geheucheltem Wohlwollen Geschenke auszuteilen hat an Leute, die es Ihrer Ansicht nach nicht verdient hätten und dadurch zu Dank Ihnen gegenüber verpflichtet sein sollen. Allein mit diesen Ihren beiden Briefen haben Sie schriftlich belegt, dass Sie zur geistlichem Leitung höchst ungeeignet sind. Es ist zu vermuten, dass Sie auch mit anderen Christen so umgehen (würden). Ich bitte sie daher dringlichst, Ihre Leitung aus der Hand zu geben und sich in Seelsorge zu begeben. Es bleibt eine zweifelhafte Sache, einem Christen mit Klage zu drohen. Vom Wort her würde ich sagen, dass wenig bis kein Segen darauf liegt, auch wenn es gelänge und Sie alles Rechtliche durchsetzen würden. Ihr Helfer auf diesem Weg sind nur Ihr Geld und Ihre Advokaten. Ein gütliches Angebot ist übrigens nur gegeben, wenn es beiden Seiten gut erscheint. Sie bezeichnen Ihr Angebot als gütlich, womit Sie wieder nur Ihre vermeintliche Wohltäterschaft herausstellen. Eine Einigung kann gütlich sein, ein Angebot höchstens gutgemeint. Bitte teilen Sie mir auch mit, unter welcher geistlichen Leitung Sie stehen! Es kann nämlich auch sein, dass Sie Ihre missbräuchlichen Verhaltensweisen dort gezeigt bekommen haben. Wenn dem nicht so ist, wäre es natürlich trotzdem sehr interessant, was Ihre geistlichen Leiter von so einem Verhalten wie dem Ihrem sagen würden. Anhand ihrer Antworten ließe sich vieles ableiten. Apropos Verbreitung: die Verbreitung Ihrer Worte und Briefe ist nicht mehr aufzuhalten. Mit freundlichem Gruß | Jörgs Brief an den Vermieter vom 20.2.2006 | ||
Sehr geehrter Herr H., es ist leider nicht klar, welches Ziel Sie mit den Äußerungen in Ihren Schreiben mit Datum des 15. und 20. Februar 2006 verfolgen. Offensichtlich sind aber Ihr sehr verletzter Zustand und Ihre Versuche meine Person zu verunglimpfen. Nach einem Treffen mit einem meiner geistlichen Leiter, Herrn Pastor David Sanders, Gemeinde auf dem Weg, Babelsberger Str. 37, 10715 Berlin, Tel.: ..., der sowohl Johannes L wie auch die Leiter von LV kennt und dem ich auch Ihre Briefe vorgelegt habe, möchte ich Sie, da sie mir vollkommen unbekannt sind, bitten, mir Namen/Adresse/Tel. Ihres geistlichen Leiters im Vollzeitdienst zu nennen, wie auch für den von Ihnen erwähnten „Christlichen Dienst" anzugeben, damit etwas Licht in dieses Dunkel hineinkommen kann. Ihre Antwort muss hier bis zum 29.03.06 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen | Der Brief des Vermieters an Jörg vom 14.3.2006 | ||
Lieber S, Zu deinen Briefen an mich vom 7.2.2006 und vom 15.2.2006 möchte ich folgendes sagen: Mit den darin enthaltenen Formulierungen, die sich als Anklagen, Beleidigungen, Unterstellungen, Befehle und als Kriminalisierung darstellen, hast du meine persönlichste Grenzen überschritten, bist wie ein Richter in meine Privatsphäre eingedrungen, und hast mir mit all dem sehr wehgetan. Dabei bist du weder mein Vater, Vormund oder Freund, noch mein geistlicher Leiter. Du bist nur mein Vermieter. Die geistlichen Aspekte, die du dabei zur Sprache bringst, werte ich als geistlichen Mißbrauch. Ich weise alle deine Anklagen, Beleidigungen, Unterstellungen, Befehle und die Kriminalisierung von mir. Sie sind falsch. Du hast mit dieser Vorgehensweise gegen mich gesündigt. Ich erwarte, dass du davon umkehrst, alle diese Dinge zurücknimmst und mich ggf. auch bei Dritten wiederherstellst. Mit freundlichen Grüßen | Herr Johannes L an Herrn S. am 23.3.2006 | ||
Bitte um Stellungnahme Sehr geehrter Herr Sanders, Sie kennen mich vermutlich nicht. Ihre Anschrift erhielt ich von Herrn S. (Anlage 3), der angibt, dass Sie einer seiner geistlichen Leiter seien. Herr S. hatte Herrn Johannes L zwei ziemlich üble Briefe geschrieben, die in Kopie als Anlage 1 und Anlage 2 beiliegen. Daraufhin habe ich Herrn S. geschrieben, und ihn dafür deutlich kritisiert - allerdings offenbar erfolglos. Ein Nichtchrist hat Herrn S. ebenfalls geschrieben. Dieser Nichtchrist schreibt ihm u. a., dass durch Charaktere wie die des Herr S. das ursprüngliche Anliegen der christlichen Idee verloren gehe, und dass dieses durch die eigentlichen Christen mit Kirchenaustritten und sogar mit Abkehr vom Christentum quittiert werde. Ich halte Herrn S.s Formulierungen in den zwei o.g. Briefen für Sünden gegen Herrn L. Herr S. versucht darin ein Mietproblem unter Zuhilfenahme von Druckmitteln, die eindeutig geistlich-religiösen Missbrauch darstellen, zu lösen. Er benutzt den eigentlichen Sachverhalt, der sich auf Probleme zwischen Mieter und Vermieter beschränkt, um einen Angriff gegen die Person von Herrn L zu starten, und unter einem scheinbar geistlichen Deckmantel einen persönlichen Kampf gegen seinen Mieter zu führen. Dabei erweitert er ohne Skrupel seine materielle Überlegenheit gegenüber Herrn L auf persönliche Bereiche, die mit den eigentlichen Fakten nichts zu tun haben und degradiert Herrn L zum abhängigen Bittsteller und Untergebenen. Nicht genug, dass Herr L durch die angekündigte Räumungsklage von Obdachlosigkeit bedroht ist, nein, Herr S. muss nun auch noch versuchen, die Person bis ins tiefste zu verletzen und geradewegs seelisch zu vernichten. Er kriminalisiert Herrn L, erscheint mit befangenen Zeugen (die auch selbst noch geistliche Leiter sind) und in seinen Briefen klagt er in sehr verletzender Weise an, indem er auf persönlichste - themenfremde! - Dinge abzielt, über die er in gottähnlicher Weise Bescheid zu wissen vorgibt. Wir haben im Freundeskreis miterlebt, welche Wirkungen das auf Herrn L hatte. Wir sind dankbar, dass er sich gefangen hat, und ermutigen ihn, nicht unter dem zu zerbrechen, was der Herr S. mit frechem Maul gegen ihn losgetreten hat. Die Sünden des Herrn S. gegen Herrn L sind folgende: Aus dem Antwortbrief des Herrn S. an mich (Anlage 3) geht hervor, dass Sie, Herr Sanders, meine Briefe an Herrn S. gelesen haben. Also kennen Sie meine Auffassungen im Detail. Da Herr S. Herrn L unter anderem den Vorwurf machte, er kenne keine geistliche Unterordnung, fragte ich Herrn S. in meinem Brief, wo denn er unter geistlicher Leitung stehe. (Ich selbst vertrete dieses Modell nicht, sondern trage die Verantwortung für mein Reden und Handeln selbst. Gerade auch das Einfordern von Unterordnung, wie Herr S. es tut, ist wohl eher das, was wir in der Bibel von Luzifer kennen, als dieser sich überhob.) Doch besonders dieses Moment, also das Ansprechen von geistlicher Unterordnung gegenüber Herrn L, sowie auch die Nennung Ihrer Person mir gegenüber macht aus der Sache eine Angelegenheit, die nun in ihrer Bedeutung und Wirkung über die beiden ursprünglichen Personen hinausreicht. Da Herr S. ein Leiter der GadW ist, und ein Hauskreisleiter von Herrn L war, haben wir es hier direkt mit dem Machtmissbrauch eines geistlichen Leiters gegen einen Mitchristen zu tun. Nach diesen Erklärungen folgen nun meine eigentlichen Fragen an Sie: Unterstützen und mitverantworten Sie die Art und Weise, wie Herr S. gegen Herrn L in seinen Briefen vom 7. und 15.2.2006 aufgetreten ist? Unterstützen Sie inhaltlich die Anklagen, Unterstellungen, Urteile usw., die Herr S. in seinen Briefen an Herrn L vom 7. und 15.2.2006 erhebt? Es folgen noch ein paar Dinge, die eine Rolle spielen könnten: Ich schreibe Ihnen mit ausdrücklicher Erlaubnis von Herrn L. Da Sie mir von Herrn S. als einen seiner Leiter genannt wurden, gehe ich fest davon aus, dass Sie mir auf meine Fragen antworten werden. Ihre Antwort wird repräsentativ sein für die GadW. Natürlich müssen Sie gar nichts tun: ich bitte Sie nur um eine Antwort. Aber im Hinblick auf den Ernst der Angelegenheit, würde ich ein Schweigen Ihrerseits als ein »Ja« auf meine Fragen bewerten. Noch etwas zu mir: meine Beziehung zur GadW entwickelte sich ungewollt in Richtung Distanz. Damit will ich sagen, dass ich nicht irgendwas Negatives gegen sie suche, aber meine früheren Erlebnisse nicht einfach ausblenden kann: ich bin nun seit drei Jahren in Berlin. Als ich herkam, machte ich etwa fünf Monate lang selbst negative Erfahrungen in der GadW. Dann gab ich auf, dort geistlich heimisch werden zu wollen. Herrn Margies hatte ich damals darüber informiert. Wenn sich Herr S. tatsächlich von Ihnen, Herr Sanders, etwas sagen lässt, dann bitten Sie ihn, sich sein Verhalten gereuen zu lassen und Herrn L um Vergebung zu bitten. Nehmen Sie bitte Herrn S. umgehend aus jeglicher Leitungsverantwortung heraus. Seine Briefe offenbaren sehr viel über seine Motive: wir müssen befürchten, dass Herr S. das Evangelium weiterhin - und bei weiteren Personen - dazu missbrauchen wird, seine persönlichen Ziele zu erreichen und sein eigenes Machtreich zu bauen. Mit freundlichen Grüßen (Jörg H.) 3 Anlagen | Jörgs Brief vom 28.3.2006 an den geistlichen Leiter des Vermieters | ||
Ihr Brief vom 28.03.2006 Sehr geehrter Herr H., als Stellungnahme auf Ihren Brief gebe ich Ihnen die folgenden Anmerkungen: 1-Herr S ist kein Leiter der Gemeinde auf dem Weg und war dies auch in der 2.Die Angelegenheit zwischen Herrn S und Herrn L ist eine zivilrechtliche Streitigkeit, die weder mit der Gemeinde auf dem Weg noch mit einem anderen Verein zu tun hat. 3.Die Gemeinde wurde nicht als Schlichter berufen. Als Herr S mich vor ca. drei Wochen um Rat gebeten hat, habe ich nicht für die Gemeinde gesprochen, sondern als langjähriger Freund ihn beraten, die Situation sachlich zu klären. Mit freundlichen Grüßen David Sanders | David Sanders von der GadW an Jörg am 7.4.2006 | ||
Kontakt mit Herrn Sanders
eine Nachfrage bei Herr Sanders hat ergeben, dass dieser Sie nicht als einen Ihrer geistlicher Leiter, sondern als Freund beraten hat. Sein Rat an Sie sei gewesen, die Situation mit Herrn L sachlich zu regeln. Zudem schreibt Herr Sanders: »Herr S ist kein Leiter der Gemeinde auf dem Weg und war dies auch in der Vergangenheit nicht.« Das, Herr S, kann nicht stimmen. Gegen diese Behauptung spricht: a.) Der Hauskreisleiter KF hat Sie bei den Besuchern des Hauskreises in seiner Wohnung in der xy-Str. als Stellvertreter eingeführt. Mit freundlichen Grüßen (Jörg H.) | Jörgs Brief an den Vermieter Herrn S. vom 11.4.2006 Herr S. hatte in seinem Brief an mich vom 14.3.2006 ausdrücklich eine Antwort verlangt. Jedoch behielt er diesen Brief zusammen mit einem weiteren (s.u.) einige Wochen ungeöffnet bei sich, steckte sie dann in einem Brief an Herrn L., erhielt sie von diesem zurück, und leitete sie dann zu mir als "Annahme verweigert" zurück. | ||
Erneute Bitte um Stellungnahme
Danke für Ihren Brief vom 7. April 2006. Ich habe Ihre Anmerkungen im Freundeskreis intensiv erörtert. Weil ich Sie nicht auslegen will, sondern mir Klarheit und Wahrheit statt Interpretationen wünsche, gehe ich heute wieder darauf ein. Zuerst noch einmal meine zwei Fragen an Sie: Unterstützen und mitverantworten Sie die Art und Weise, wie Herr S gegen Herrn L in seinen Briefen vom 7. und 15.2.2006 aufgetreten ist? Unterstützen Sie inhaltlich die Anklagen, Unterstellungen, Urteile usw., die Herr S in seinen Briefen an Herrn L vom 7. und 15.2.2006 erhebt? Mit Ihrem Punkt 2 distanzieren Sie die Gemeinde auf dem Weg von der »Streitigkeit«. Mit Ihrem Punkt 3 distanzieren Sie sich von der Funktion als geistlicher Leiter gegenüber Herr S, dem Sie damit deutlich widersprechen. Das zusammen ergibt offenbar ein »Nein« auf meine erste Frage. Meine zweite Frage sehe ich in Ihrem Text als unbeantwortet, und damit einstweilen - wie angekündigt - als mit »Ja« beantwortet an. Dafür spricht auch, dass Sie die Angelegenheit auf eine »zivilrechtliche Streitigkeit« reduzieren, obwohl Sie doch hinreichend Kenntnis der Dinge haben, die Herr S über den Rechtsstreit hinaus dem Herrn L zur Last gelegt hat. Diese Kenntnisse haben Sie sowohl von Herrn S erhalten, als auch von mir - in der Form der übersendeten Anlagen. Dass Sie mit keiner Silbe ein Bedauern über den Umgang mit Herrn L ausdrücken, wird sicherlich in die Annalen der neutestamentlichen Gemeinde Jesu eingehen.
Das kann nicht stimmen. Gegen diese Behauptung spricht: a.) Der GadW-Hauskreisleiter KF hat Herrn S bei Besuchern des Hauskreises in der xy-Str. als Stellvertreter eingeführt. Warum existieren hier solche Widersprüche? Sagen Sie und/oder Herr S die Unwahrheit? Aufgrund dieser ungeklärten Sachlage kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgehen, dass die Angelegenheit zwischen Herrn S und Herrn L nichts mit der GadW zu tun hat. Ich bitte Sie um eine weitere baldige Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen | Jörgs zweiter Brief an Herrn Sanders vom 11.4.2006 Auf diesen Brief kam keine Antwort mehr von Sanders. | ||
Ihr Briefe an Johannes L vom 7.2. 2006 und 15.2.2006
wir nehmen Bezug auf die o.g. Briefe als auch auf die Briefe von Jörg H. an Sie vom 15.2.2006 und vom 20.2.2006. In den Briefen von Herrn H. wird Ihnen klar gezeigt, dass Sie durch Ihre Worte an Herrn L gegen Gott und gegen Herrn L im Sinne des Evangeliums gesündigt haben. Als Beispiele für Sünden sind zu nennen: Richten; evtl. Verleumdung bei anderen; Wahl befangener Zeugen, dadurch Einschüchterung; Kriminalisierung; geistlicher Missbrauch; diverse Unterstellungen. In Ihren Briefen an Herrn L weisen Sie sich als Christ aus. Wir sind ebenfalls vor Jahren an Jesus Christus gläubig geworden. Heute schreiben wir Ihnen als Zeugen von Herrn L. Wir bitten Sie freundlich, sich Ihre bösen Worte gegen Herrn L gereuen zu lassen und Ihm dies mitzuteilen. Bitte ersuchen Sie ihn um Vergebung und bitte wählen Sie zukünftig nicht mehr diese Wege, um Ihre Absichten in Mietsachen und anderen Angelegenheiten zu verfolgen. Bitte kehren Sie ganz um. Zeuge Z Jörg H. | Ein gemeinsamer Brief von Jörg und einem hinzugebetenen Zeugen Z. am 11.4.2006 an den Vermieter Herrn S. Mt 18, 15 Dieser Brief wurde von Herrn S nicht geöffnet, sondern erst Herrn Johannes L. untergeschoben und dann als "Annahme verweigert" an Jörg zurück geleitet. | ||
Sehr geehrter Herr L, Anlass zu diesem Schreiben sind die beiden ungeöffneten Umschläge in der Anlage von einem hier unbekannten Herrn H., deren Annnahme verweigert wird. Bei dieser Gelegenheit die folgenden Punkte und Fragen: 1. Diese Person H. erscheint krank und hat bereits hinreichend demonstriert, dass sie die Verletzungen in ihrer Vergangenheit in einer als obManie mit völlig unbekannten Leuten immer wieder erneut ablaufen lassen will. Ich bin weder Leiter, noch eine frühere Autoritätsperson und brauche mich mit solchen Fällen nicht abzugeben. Mit freundlichen Grüßen
| Brieftext des Vermieters vom 12.5.2006 an Johannes L. zu 1) Person H. steht so original im Brieftext. Der Vermieter legte also diesem Schreiben meine bzw. unsere Briefe bei. Diese "Entschuldigung" hat niemand von uns (Johannes L, B, Jörg, Zeuge Z) ernst genommen. Wir empfinden sie als Zynismus. | ||
Sehr geehrter Herr S.
| Herr Johannes L an Herrn S. Ende Mai 2006 Sinngemäß! Orignaltext kommt noch nach. | ||
Eine Befragung anderer Mieter ergab, dass auch diese Schwierigkeiten mit ihm haben, jedoch durch dessen Vorgehensweise gegenüber Herrn L. eingeschüchtert sind und Angst haben, etwas zu unternehmen. | |