Neues aus Zornstadt

  • 2011: Karin B. aus der Babel-Gemeinde ist heute ärgster Verfolger von Anne. Dabei bedient sie sich einer ordinären Sprache.
  • Annes Bewährungszeit geht im Mai 2010 zuende.
  • Karin B.und Isolde W. haben Einsicht gezeigt und sich entschuldigt.
  • August 2009: KL wirft kurzerhand vier Personen aus der Gemeinde, weil sie mit ihm keine neue Gemeinde gründen wollen.
  • KL und die Wahrheit
    Sommer 2009: Zwei Personen treten aus der Babel Zornstadt aus. Als Grund geben sie den Babel-Beitritt zu einem Arbeitskreis an. KL aber sagt der Gemeinde, sie seien wegen des Lobpreises in der Babel ausgetreten. Der Lobpreisleiter protestiert bei den Beiden, und erfährt den wahren Grund.
  • KL ging im Juni 2008 auf Anne zu, und drohte ihr, sie könne froh und dankbar sein, dass sie noch lebe.
  • Die ev. Kirche von Zornstadt ist aus der ev. Allianz Zornstadt (KL Vorsitzender) ausgetreten.
  • Jahn Beyer, neben KL ebenfalls Pastor der Babel-Zornstadt, hat eine Reise zur Lakeland-Erweckung (siehe Google "Lakeland". Im Aufbruch-Verlag der GadW [Wolfhard Margies] sind bejahende Medien, Buch und DVD, zu Lakeland erschienen) bezahlt bekommen und angetreten. Herr Bayers anschließender Diavortrag in der Babel soll zu gespaltenen Reaktionen geführt haben.
  • Karin B. und Isolde W. hatten - wie berichtet - versucht, eine psych. Einweisung Annes zu erwirken. Unter anderem waren sie in der Weiterbildungsstätte von Anne mit diesem Anliegen aufgetaucht. Sie begründen solches Vorgehen mit ihrer Zeit bei De Ignis, wo sie Lernende waren. Eine Anfrage bei De Ignis ergab nun: Die beiden Frauen sind dort bekannt. Sie haben kein Zertifikat, sondern lediglich Teilnahmebescheinigungen. Zertifikate werden schon seit längerer Zeit nicht mehr ausgehändigt, weil die Mitarbeiter von De Ignis gesehen haben, dass viele Teilnehmer dafür nicht geeignet sind. Den Teilnehmern würde deutlich gesagt, dass sie keine Diagnosen stellen dürfen, sondern dass diese Berechtigung nur ein Arzt hat.
  • Gewissensgründe unerwünscht? - Dem Ersuchen nach Wiederaufnahme einer regelmäßigen Besucherin der Babel Zornstadt wurde seitens der Leitung nicht stattgegeben, weil die Leitung nicht wisse, was der Grund für das lange Wegbleiben war. Dieses hatte nachher zu ihrem Ausschluss geführt.

Der Prozess von
Pastor KL aus der
BFP-Gemeinde Babel in Zornstadt
gegen Anne

Die bisherige Geschichte:
erster Dialog und zweiter Dialog.

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Prozessbericht

1. Prozesstag

Am ersten Prozesstag waren anwesend:
Der Richter, die Staatsanwältin, Annes Anwalt, Anne, die Gerichtsdienerin, 11 Zeugen, und über 20 Besucher.
Aus den 11 Zeugen wurden gehört KL, UL und Veronika S.
Unter den Besuchern waren neben Leuten aus der Babel Zornstadt auch etwa 6 Unabhängige.

Vor Eintritt in den Gerichtssaal sprach mich Herr KL an:
KL (KL): »Sind Sie Herr H..«
Ich: »Ja.«
KL: »Ich habe Ihnen nicht auf Ihre Briefe geantwortet wegen pastoraler Aufgaben und aus seelsorglichen Gründen.«
Ich: »Es gab doch keine Seelsorge von Ihnen zu Anne.«
Karin L: »Sie wollte doch keine.«
Ich: »Also hat es auch keine gegeben.«
KL: »Wie sehen Sie das denn?«
Ich: »Ich denke, dass Sie eine Beziehung zu Anne hatten.«
KL schweigt.
Ich: »Sonst wären wir doch nicht hier. Pastor ist zwar ein offizieller Titel in Deutschland. Bis gestern abend hätten Sie dieses hier verhindern können. Heute sind Sie hier als ein Vertreter Satans.«

Wir traten ein.

Zuerst las die Staatsanwältin die Anklageschrift vor. Dann befragte der Richter die Anne zu allen Punkten, ob diese zuträfen. Anne gestand die meisten der Anklagepunkte.
Der Richter hinterfragte auch die Hintergründe. Dadurch konnte auch jeder Anwesende sich ein Bild vom gesamten Vorgang machen.

Zu diesem gehören: Annes Aufnahme in die Gemeinde, die Beziehung zwischen KL und Anne, der Rauswurf, das Hausverbot, die Aktionen von Anne nach dem Hausverbot.

Gefragt nach ihren Motiven, schilderte Anne ihre große Enttäuschung. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen ihr und KL zitierte sie dessen früheren Ausspruch: »Für dich bin ich doch kein richtiger Mann, sondern ein Waschlappen.«
Sie sei 2 Jahre lang bei L ein- und ausgegangen, habe einen Gemeindeschlüssel gehabt. Die Freundschaft zwischen ihr und KL habe am 31.12.2006 geendet. Jahn Beyer hätte ihr die Verbote erteilt. Als sie fragte, worum es konkret gehe, sagte ihr Jahn Beyer. »Frag L!«
Schließlich habe ihr KL mit traurigem Blick das Hausverbot übergeben. »Ich hatte ein Verhältnis mit KL.« Dies hätte Mitte 2006 begonnen.
Der Richter fragte, ob sie Zärtlichkeiten ausgetauscht hätten. Anne schilderte, dass sie öfters noch zusammen im Auto sitzen geblieben wären und lange Telefonate geführt hätten. Anne zitierte KL's Ausspruch: »Wir haben es beide nicht geschafft, von einander zu lassen.«


Durch Anne weitreichende Geständigkeit hat der Richter bald verfügt, dass 8 der 11 geladenen Zeugen von ihrer Zeugenpflicht enthoben sind, und nach Hause gehen, oder sich in Zuschauerbänke begeben konnten.


Alle Zeugen wurden vom Richter über die Wahrheitspflicht belehrt.

KL wurde in den Zeugenstand gerufen.
Er erklärte, dass die Annäherungen von Anne erzwungen gewesen seien. Dass Anne ihn des Ehebruchs anschuldigt, dass das Hausverbot in der Leiterschaft abgesprochen worden sei, dass er nicht wisse, ob er Anne allein nach Hause gefahren hätte. Erst behauptete er, das er Anne nur einmal allein nach Hause gefahren habe und dann gestand er ein, das es mehrmals war.

Das Gericht ließ die Äußerung von KL, Anne hätte ihn des Ehebruchs angeschuldigt, fallen.

In der weiteren Zeugenvernahme von KL stellte sich durch Nachfragen des Richters und des Anwaltes heraus, dass gewisse Punkte aus den Anzeigen, nicht haltbar waren.
So hieß es z.B., Anne hätte KL bei einer Veranstaltung in der Stadthalle geschlagen. Die Befragung ergab aber, dass das nur ein Fingertipsen auf den Rücken war.
Als Anne vor der Einfahrt des Tores zur Gemeinde stand, musste KL einräumen, dass sie wohl nicht sofort auf sein Hupen reagiert habe (er wollte mit dem Auto hinein), weil sie sich im Gespräch mit anderen befand.
Gefragt, woher er denn wisse, dass die Sex-Emails von Anne seien, konnte KL das nicht beantworten. KL hatte keine Belege für die Urheberschaft von Anne.
Anne fügte hinzu, das sie zu dem Zeitpunkt kein Internet hatte und in einem Jugendzentrum im Internet - Café war - also gewisse Seiten gar nicht aufrufen konnte.
KL sprach aus von Berührungsversuchen an seinem Bauch. Anne habe gesagt, du bist aber dick geworden. KL hat die Anzeige dazu initiiert. Anne sagte, das KL sich nie gegen Berührungen gewehrt hatte.
Aus dem Sturmklingeln, wie es in der Anklage geheißen hatte, wurde 15 Minuten klingeln immer wieder.
Woher KL wisse, dass die nächtlichen Anrufe von Anne gewesen seien, konnte er nicht antworten.
Aus dem auf das Auto treten, wurde eine Schlagen mit der Faust ans Fenster. Habe es denn Schäden am Fahrzeug gegeben? KL verneinte.

Ohne Nachweis blieb auch die Behauptung von L, Anne habe Sexwerbung in den Briefkasten von L eingeworfen. KL behauptete dazu vor Gericht: »Wir haben Anne nicht dabei gesehen. Die Sexwerbung kann nur von Anne gewesen sein.«

KL wurde weiter gefragt:

»Welche Aktivitäten konnten Sie aufgrund der Aktionen von Anne nicht unternehmen?«
KL: »Keine. Wir konnten tun, was wir wollten.«
»Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben Sie erlitten?«
KL: »Keine, bis auf einen Kratzer.«
»Hatten Sie auch Schmerzen?«
KL: »Nein.«
Noch im Zeugenstand erklärte KL im Zeugenstand: »Da ist noch diese Internetseite von Jörg H..«
Richter: »Das ist hier nicht Gegenstand.«

KL wirkte vor der Mittagspause sehr angespannt. Erst danach hatte er sich wieder gefangen.

»War es so oder war es nicht so?«, hieß es bei mehreren Fragen an KL.
KL: »Ich glaube, das es so war, Herr Richter.«

So endete die Vernehmung von KL.

UL wurde in den Zeugenstand gerufen.
Sie wurde gefragt, wie sie denn darauf komme, dass Anrufweiterleitungen, die bei ihnen ankamen, von Anne veranlasst worden seien.
KT: »Wie auch immer. Es war naheliegend, dass es nur Anne sein konnte. Wir hatten den EINDRUCK, dass es Anne war.«
»Hat Anne sie am Einsteigen gehindert?«
KT nach mehrmaligen Fragen des Richters und des Anwaltes: »Ich kann nur dann einsteigen, wenn mein Mann ins Auto steigt.«

Veronika Schulz (VS) wurde in den Zeugenstand gerufen.
Es ging um einen Vorgang, bei dem sich Anne auf der Motorhaube von KL liegend, an einen Scheibenwischer geklammert haben soll.
Die Befragung von VS ergab, dass sie nicht ausschließen konnte, dass Anne erst durch das Hinzutreten und Schubsen durch sie selbst (VS) in diese Position gekommen war.
VS: »Die kann man wegtragen, die ist leicht wie eine Feder.«

Der Richter schloss die Zeugenvernehmung.

8 Anklagepunkte gegen Anne ließ er fallen.

Der Prozess wurde vertagt auf den 18.4.2008.

2. Prozesstag

Im Unterschied zum ersten Prozesstag waren K und U L nicht anwesend. Ich konnte 16 Zuschauer zählen.

Die Staatsanwältin fragte Anne, ob es inzwischen weitere Kontakte zur Gemeinde gegeben habe. Es stellte sich dabei heraus, das nach der 1. Verhandlung klägerseitig noch mal Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen wurde und ein Satz von Anne dort mitgeteilt wurde, nicht aber der Rest der Umstände. So liegt nahe, dass sie versucht hatten, das Urteil zu beeinflussen.

Der Anwalt von Anne las ein Mail von Anne vor, in der sie ihm eine Begegnung schilderte, die am Wochenende im Chapter Zornstadt stattgefunden hatte. Dort war Anne anwesend und auch KL. Anne wollte gehen, aber zwei Mitarbeiterinnen des Chapter bestärkten sie zu bleiben. KL ging während der Veranstaltung ans Mikro und sagte vor allen, an Anne gewandt:
»Ich will dir sagen, das ich keinen Groll und keine Bitterkeit gegen dich hege und das ich dir vergebe.« Anne: »Und trotzdem sehen wir uns am 18.4. vor Gericht wieder, lieber Helmut.«

Der Richter schloss die Beweisaufnahme ab.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung.

Der Anwalt von Anne hielt sein Plädoyer.

Er teilte mit, dass es keine neue Anzeigen seit dem letzten Prozesstag gegeben haben. Anne habe keine Auflagen Zornstadt zu verlassen. Sie hat keine Ausweichmöglichkeiten, um Leute aus der Gemeinde in Zornstadt zu treffen. Ihre Bewegungsfreiheit müsse gewährleistet sein. Ein in der DDR noch gängiger Paragraph, nach dem man sich von ganzen Ortschaften fernzuhalten habe, sei nicht mehr existent. Diese Zeiten seien vorbei.
Der Anwalt fuhr fort, dass man vor Gericht leider nicht überprüft habe, ob das Hausverbot überhaupt von Berechtigten ausgesprochen worden sei.
Annes Einlassung nannte er im Gegensatz zur Staatsanwältin ein Vollgeständnis.
Anne werde auch durch andere provoziert.
Er richtete sich dann an Anne und sagte: »Diese Gemeinde will Sie eliminieren (=auslöschen).«

Damit belehrte er Anne über ihre künftigen Verhaltensweisen, dass sie den Leute aus der Gemeinde und den L aus dem Weg gehen solle. Am besten solle sie sich woanders eine Arbeit suchen.

Der Richter ordnete eine kurze Pause an.

Anne wurde verurteilt zu 8 Monaten auf Bewährung und 200 Arbeitsstunden. Dazu muss sie die Prozesskosten tragen.

Der Richter belehrte Anne in seiner Urteilsbegründung umfassend. Er legte ihr Vergebungsbereitschaft gegenüber der Gemeinde nahe. Es sei auch nicht leicht gewesen am Kreuz zu sprechen: »Vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.«

Auch müsse das Urteil in einem rechten Verhältnis stehen. Er führte ein Beispiel an: der jugendliche Mörder bekommt eine Strafe von 4,5 Jahren, und kommt nach der Hälfte der Zeit wieder heraus.
Ebenfalls die Aussetzung zur Bewährung sei angemessen, weil Anne nichts im Vorstrafenregister habe, und es üblich sei, Ersttätern Bewährungsstrafen zukommen zu lassen.


Ende des Prozessberichts.

Noch ein paar persönliche Worte zum Schluss:

Anne ist nun in einer komplizierten Situation. Zornstadt ist klein. Es ist nicht leicht, Menschen aus der Gemeinde dort aus dem Weg zu gehen. Allein auf dem Weg zum Café und zum Auto am ersten Prozesstag, begegneten wir immer wieder diesen Leuten.

Anne hat sich mit ihren Aktionen (vor allem Nachstellung) schuldig gemacht vor weltlichem Gericht.

Das Gericht hat nicht über die Frage entschieden, ob es ein Verhältnis zwischen Anne und KL gegeben hat. Der Richter und auch die Staatsanwältin haben Anne ihre Enttäuschung durchaus zugestanden, nicht aber die Menge und die lange Fortsetzung ihrer Nachstellungen.

Das Gericht hat nicht und konnte auch nicht entscheiden über die nach biblischem Gebot gegebene Verwerflichkeit des Anstrengens eines solchen Verfahrens gegen eine Christin.

Psychische Krankheit, die man Anne von Gemeindeseite unterstellte, war nie Gegenstand des Prozesses. Die wurde erst gar nicht in Erwägung gezogen. Karin B. und Isolde W. waren sogar in der Weiterbildungsstätte Annes aufgetreten, und hatten die Einweisung von Anne verlangt. Zudem verbreiteten sie ihre Überzeugung wohl auch bei anderen Christen. KL hatte ein Schreiben ans Gesundheitsamt gerichtet, und dort Annes Einweisung gefordert, andernfalls mit polizeilicher Anzeige gedroht.

Dass diese Unterstellung völlig abwegig ist, wurde mir auch von einer Frau vom Gesundheitsamt bestätigt, mit der Anne in Kontakt steht, und die den Prozess auch an beiden Tagen beobachtet hatte.

Anne hat ihre Vergehen eingestanden. Sie war dabei auch angetrieben von Gerechtigkeitssinn.
Manche der Dinge hätte sie wirklich besser sein lassen. Andere lassen sich nachvollziehen.
Die besondere Zuwendung, die sie über lange Zeit von KL erhalten hatte, war ihr jäh abgeschnitten worden. Stattdessen hatte man sie mit Ablehnung und Hass übersät.
Auch sie ist in jeder Hinsicht eine Verfolgte. Verfolgt von Menschen, die sich Christen nennen.

Es ist gut für Anne, dass sie selbst sich auch wehren kann. Ein anderer Mensch wäre vielleicht noch viel stärker unter den Belastungen zusammengesunken und gänzlich zerbrochen.

Die Konsequenzen, die KL einmal wird zu gewärtigen haben, fallen nicht durch weltlichen Richterspruch auf ihn. Merken wir uns seinen Namen zur Warnung, was passieren kann, wenn man in Kontakt kommt mit einer Gemeinschaft, deren Repräsentanten sich Christen nennen, es ihrem Handeln nach aber nicht sind.

Nachtrag:

Der zweite Prozess war von einem Mitglied der Babel Zornstadt allein initiiert worden. Auf Anraten ihres Verteidigers gab Anne die Anschuldigungen im Sinne der Anklägerin zu. Das wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft honoriert: die Bewährungszeit wurde auf insgesamt zehn Monate erhöKL. und das Gericht entschied, dass der dritte bevorstehende Prozess, der wiederum von KL angestrebt worden war, nun gänzlich entfällt.

Die Prozesskosten

Annes Prozesskostenbescheid ist im November 2008 eingetroffen. Er beläuft sich auf1969,78 Euro und war binnen zweier Wochen fällig,. Ratenzahlung konnte vereinbart werden.

Anne bekankt sich bei allen, die sie mit einer Spende zur Tilgung der Prozesskosten unterstützt haben. Dabei sind seit November 2008 in der Summe Euro 390,78 eingegangen.